Urteile des BGH
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Diverse Urteile des
BGH
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Urteil des BGH zur Wiederaufbereitung
von CANON Trommeleinheiten.
Mittwoch 10.01.2018 17:01:00 -- Quelle: di-newsletter@bitverlag.de
BGH-Urteil sieht in Wiederaufbereitung der Canon-Trommeleinheit keine Neuherstellung
Nachdem der BGH am 24. Oktober 2017 die von Canon Inc. gegen KMP und WTA 2014 eingereichten Patentrechtsklagen in letzter Instanz abgewiesen hat, liegt mittlerweile die schriftliche Urteilsbegründung der Karlsruher Richter vor.
Entscheidender Punkt war die Bewertung der Einheit aus Bildtrommel und Kupplungselement,
über den die [...] mehr
Quelle: di-newsletter@bitverlag.de
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Urteil des Bundesgerichtshofes zum Verkauf
von Software, Used, oder Download.
PRESSEMITTEILUNG Nr. 94/12 :
Ein Softwarehersteller kann sich dem Weiterverkauf seiner „gebrauchten“ Lizenzen, die die Nutzung seiner aus dem Internet heruntergeladenen Programme ermöglichen, nicht widersetzen
Das ausschließliche Recht zur Verbreitung einer derart lizenzierten Programmkopie erschöpft sich mit dem Erstverkauf
Oracle entwickelt und vertreibt, insbesondere per Download über das Internet, sogenannte „Client-Server-Software“. Der Kunde lädt unmittelbar von der Internetseite von Oracle eine Programmkopie auf seinen Computer. Das durch einen Lizenzvertrag gewährte Nutzungsrecht an einem solchen Programm umfasst die Befugnis, die Kopie dieses Programms dauerhaft auf einem Server zu speichern und bis zu 25 Nutzern dadurch Zugriff zu gewähren, dass die Kopie in den Arbeitsspeicher ihrer Arbeitsplatzrechner geladen wird. In den Lizenzverträgen ist vorgesehen, dass der Kunde ausschließlich für seine internen Geschäftszwecke ein unbefristetes und nicht abtretbares Nutzungsrecht erwirbt. Im Rahmen eines Software-Pflegevertrags können auch aktualisierte Versionen der Software („updates“) und Programme zur Fehlerbehebung („patches“) von der Internetseite von Oracle heruntergeladen werden. mehr lesen
PRESSEMITTEILUNG BGH :
Bundesgerichtshof zur Zulässigkeit des Vertriebs
"gebrauchter" Softwarelizenzen
Der u.a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat sich erneut mit der urheberrechtlichen Zulässigkeit des Vertriebs "gebrauchter" Softwarelizenzen zu befasst.
Die Klägerin entwickelt Computersoftware, die sie ganz überwiegend in der Weise vertreibt, dass die Kunden keinen Datenträger erhalten, sondern die Software von der Internetseite der Klägerin auf ihren Computer herunterladen. In den Lizenzverträgen der Klägerin ist bestimmt, dass das Nutzungsrecht, das die Klägerin ihren Kunden an den Computerprogrammen einräumt, nicht abtretbar ist.
Die Beklagte handelt mit "gebrauchten" Softwarelizenzen. Im Oktober 2005 bot sie "bereits benutzte" Lizenzen für Programme der Klägerin an. Dabei verwies sie auf ein Notartestat, in dem auf eine Bestätigung des ursprünglichen Lizenznehmers verwiesen wird, wonach er rechtmäßiger Inhaber der Lizenzen gewesen sei, diese nicht mehr benutze und den Kaufpreis vollständig bezahlt habe. Kunden der Beklagten laden nach dem Erwerb einer "gebrauchten" Lizenz die entsprechende Software von der Internetseite der Klägerin auf einen Datenträger herunter. mehr lesen
Urteil des I. Zivilsenats vom 17.7.2013 - I ZR 129/08
URTEIL DES GERICHTSHOFS (Große Kammer)
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Einzelhändler sind normalerweise nicht verpflichtet, an der Streitbeilegung teilzunehmen.
Hinweis:
Wir nehmen nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
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